iSchnee 2.0, jetzt erst recht!

iSchnee 2.0 und der Baum Nr. 584

TÜBINGEN – Nachdem nun ein paar warme Tage durch’s Land zogen zeigte sich Mutter Natur sehr Modern: mit iSchnee 2.0 brachte sie eine neue Version heraus.

Der Schnee ist nun noch weißer. Das kostenfreie Add-on Nebel 1.5 sorgte heute morgen für wenig Sicht, während das fehlerbehaftete Zusatzfeature Eis+Glätte 3.7 von der Firma Kalt&Kälter zu frostigen Rutschpartien einlud.

Es wird weiter spekuliert, ob die Firma Kalt&Kälter mit den Kampagnen „Mehr Unfälle auf Arbeitwegen“ und „Mehr Schritttempozonen in unseren Städten“ zusammenarbeitet.

Die Hersteller von Nebel 1.5 verneinen dagegen eine Zusammenarbeit mit der Firma Kalt&Kälter: „dass Nebel zur selben Zeit auftritt wie Eis+Glätte ist rein zufällig und nicht beabsichtigt“, so Herr Schröder in der Pressekonferenz. Herr Schröder ist freier Mitarbeiter der Open-Source-Community WetterWelten.org und dort seit zwei Jahren zuständig für juristische Fragen. Auf die Frage, ob Nebel 1.5 in den nächsten Tagen mit einem Update auf Nebel 1.6 rauskommen sollte gab uns Herr Schröder keine eindeutige Antwort: „Es wäre zu früh, hierüber eine Aussage zu treffen. Eins steht fest – Nebel wird es auch weiterhin geben, egal in welcher Version.“

Dass nicht jeder mit der Kombination aus Nebel und Eis&Glätte zufrieden ist zeigen aktuelle Umfragen. So sehen 72 % diese Wetter-Features als absolut überflüssig an. 20 % wurden nicht befragt und 8 % war es egal.

Umfrageergebnis zu Nebel und Glätte&Eis

Im Streit um die Verwertungsrechte des Wetters stehen derzeit außerdem noch die Firmen Hitzschlag AG, Frühlingswiese GmbH und Winterlandschaft GbR. In einer außerordentlichen Sitzung der ‚ländlichen Wettervereinigung‘ wurde nun kurzerhand beschlossen, dass die Winterlandschaft GbR weiterhin das Wetter bestimmen darf. Scheinbar hatte die bereits aktiv gewordene Frühlingswiese GmbH gegen die strikten Auflagen der Wetterverordnung verstoßen und zu früh schönes Wetter prognostiziert, wobei es gegen den §34 handelte. Dieser besagt nämlich, dass „das Frühlingswetter erst in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden darf, nachdem dies vom Winter (vertreten durch die Winterlandschaft GbR) freigegeben wurde“.
Die Entwicklungsabteilung der Winterlandschaft GbR beeilte sich daraufhin und veröffentlichte iSchnee 2.0 mit neuen Features. So sei der Schnee deutlich weißer als bei iSchnee 1.0 und auch an der Konsistenz habe man Verbesserungen durchgeführt. Außerdem würde iSchnee 2.0 gegenüber früheren Versionen deutlich widerstandsfähiger sein gegen Wärme und Hitze und bliebe deshalb wesentlich länger liegen. Herr Fröstel, Fachreferent „Winter“ bei der ländlichen Wettervereinigung, befürwortete dies und sah darin neue Möglichkeiten für den Wintersport.

iSchnee 2.0 – jetzt noch weißer

Aufruhr gab es zu all dem auch beim Vorstand des „Vereins zur Förderung von Frühlingsgefühlen e.V.“ Dieser fühle sich nun in der Durchführung seiner gemeinnützigen Tätigkeit eingeschränkt. „Wir haben bereits die diesjährige Kampagne zur Förderung von Frühlingsgefühlen gestartet, aber so können wir nicht weiterarbeiten und sehen uns außer Stande, Frühlingsgefühle zu verbreiten“, sagte Frau Gundula von Lieb-und-Umarm-Mich im Gespräch mit der AWZ. Sehr erboßt ist auch der Vorsitzende des gemeinnützigen Vereins, Herr Muffel. Er sehe keine Möglichkeit, mit der Winterlandschaft GbR zu kooperieren: „seit Jahren arbeitet der Verein zur Förderung von Frühlingsgefühlen e.V. erfolgreich zusammen mit der Firma Frühlingswiese GmbH – eine Zusammenarbeit mit der Winterlandschaft GbR sehe ich als nicht Notwendig an, zumal dies gegen die Vereinssatzung spricht. In eben dieser steht nämlich, dass unser Verein nur von Firmen gesponsort werden darf, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Frühlingswetter zu tun haben, was bei der Winterlandschaft GbR nicht der Fall ist.“

Die oben genannte Firma Hitzschlag AG geht übrigens komplett leer aus – in einem Kartellstreit musste sie über 2 Milliarden Euro Strafe zahlen an die Winterlandschaft GbR. Diese habe beim Kartellamt Klage eingereicht, weil die Hitzschlag AG unerlaubt Propaganda für „warmes, schönes und sonniges Wetter“  machte und so die Winterlandschaft GbR in ihren Wetternutzungsrechte einschränkte. In einer einstweiligen Verfügung wurde nun der Hitzschlag AG untersagt, für „Produkte zu werben, die für warmes Wetter bestimmt sind oder für warmes und schönes Wetter im Allgemeinen“. Außerdem sei das zu viele Aussenden von warmhaltigen Sonnenstrahlen zu unterlassen. Die Hitzschlag AG hat in einer weiteren Instanz Berufung eingereicht, das Verfahren läuft noch.

Wer nun in den kommenden Tagen den Streit um die Wetternutzungsrechte gewinnt wird sich zeigen. Während der überwiegende Teil der Bevölkerung mittlerweile warmes und schönes Wetter präferiert, muss sich der Frühling durch Verstoß gegen die Wetterverordnung vorerst zurückhalten.

iSchnee 0.6 – aufgenommen am 01. Februar 2003 (Roundshot)

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